Orthonyxie – Klebe-Nagelspange
Orthonyxie ist eine Behandlungsmethode zur Korrektur von eingewachsenen Nägeln, die häufig bei Podologen angewendet wird. Dabei wird eine spezielle Spange auf den betroffenen Nagel aufgebracht, um dessen Wachstumsrichtung zu korrigieren und Schmerzen zu lindern.
Zehen-Orthese
Eine Zehenorthese ist ein Hilfsmittel, das dazu dient, Fehlstellungen der Zehen, wie Hammerzehen, Reiterzehen oder Krallenzehen zu korrigieren und die Beschwerden zu lindern. Sie ist aus Silikon gefertigt, wird individuell angepasst und kann sowohl präventiv als auch therapeutisch eingesetzt werden, um die Funktion der Zehen zu verbessern und Druckstellen zu reduzieren.
Nagelprothetik NTP – Überzug
Nagelprothetik ist die medizinische und kosmetische Rekonstruktion eines beschädigten oder fehlenden Nagels, um das Erscheinungsbild zu verbessern und die normale Funktion der Zehenspitze wiederherzustellen. Diese Technik wird bei Patienten angewendet, die aufgrund von Verletzungen, chirurgischen Eingriffen oder Erkrankungen wie Nagelpilz Teile des Nagels verloren haben.
Beim Überzug wird ein noch bestehender natürlicher Nagel durch eine Schicht aus Gel oder Acryl ergänzt.
Nagelprothetik NTP – Neuaufbau
Nagelprothetik ist die medizinische und kosmetische Rekonstruktion eines beschädigten oder fehlenden Nagels, um das Erscheinungsbild zu verbessern und die normale Funktion der Zehenspitze wiederherzustellen. Diese Technik wird bei Patienten angewendet, die aufgrund von Verletzungen, chirurgischen Eingriffen oder Erkrankungen wie Nagelpilz Teile des Nagels verloren haben.
Beim Neuaufbau wird ein neuer Nagel komplett neu erstellt.
Haben Sie Fragen?
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Kein Problem. Geben Sie uns einfach 24h vorher Bescheid und wir suchen gemeinsam einen neuen Termin für Sie. Sollten Sie den Termin nicht absagen, behalten wir uns vor, diesen dennoch zu verrechnen.
Abrechnung mit der Krankenkasse:
Von der Krankenkasse werden podologische Behandlungen bei Patienten mit der Erkrankung Diabetes mellitus mit Zusatzversicherung teilweise rückvergütet. Die Behandlung sollte von einer Podologin SPV oder dipl. Podologin HF durchgeführt werden. Zusätzlich muss ein Arztrezept vorhanden sein. Am besten informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse über die Konditionen.
Diabetikerinnen und Diabetiker können unter gewissen Umständen und auf Verordnung, Leistungen im Rahmen der Grundversicherung mit der Krankenversicherung abrechnen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Info-Seite für Diabetikerinnen und Diabetiker.